Öffentliches Recht

Öffentliches Recht spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung der Beziehungen zwischen Staat und Bürgern. So schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geordnetes Zusammenleben. Es umfasst wesentliche Bereiche wie das Verfassungsrecht, das die Grundrechte sicherstellt und die Staatsorganisation regelt, sowie das Verwaltungsrecht, das die Verwaltungsverfahren und den Umgang des Staates mit seinen Bürgern definiert.

Ein zentrales Ziel des Öffentlichen Rechts ist die Sicherstellung von Rechtssicherheit, indem es klare Regeln und Vorschriften etabliert, die sowohl den Bürgern als auch staatlichen Institutionen Orientierung bieten. Diese rechtlichen Regelungen garantieren, dass staatliches Handeln vorhersehbar und transparent bleibt, wodurch das Vertrauen in die staatlichen Strukturen gestärkt wird.

Darüber hinaus schützt das Öffentliche Recht die Grundrechte der Bürger und sorgt dafür, dass staatliche Eingriffe in persönliche Freiheiten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Indem es die Balance zwischen staatlicher Macht und individuellen Rechten wahrt, bildet das Öffentliche Recht das Fundament einer funktionierenden Demokratie und eines rechtssicheren Staates. Es ist ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung der gesellschaftlichen Ordnung und zur Förderung eines gerechten und stabilen Miteinanders.

19. August 2026
GG, GRCh oder EMRK?, Welcher Maßstab gilt. Schlagworte: Charta, EMRK, Recht auf Vergessen.

GG, EU-Grundrechtecharta oder EMRK: Welcher Maßstab gilt?

Grundgesetz, EU-Grundrechtecharta und EMRK im Verhältnis: Wann welcher Maßstab gilt, erklärt anhand von Recht auf Vergessen I und II.
18. August 2026
Schutzpflichten des Staates, Das Untermaßverbot. Schlagworte: Schutzpflicht, Untermaßverbot, Unterlassen.

Staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot

Wann muss der Staat aktiv schützen? Schutzpflichtdimension der Grundrechte, Untermaßverbot und Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen.
17. August 2026
Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG und das Elfes-Urteil. Schlagworte: Auffanggrundrecht, Elfes, Schrankentrias.

Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG: Elfes und die Schrankentrias

Art. 2 I GG als Auffanggrundrecht: Elfes-Urteil, enger Eingriffsbegriff und die Schrankentrias, komplett durchgeprüft an einem Übungsfall.
16. August 2026
Grundrechtsbindung, Wer ist gebunden?. Schlagworte: Beliehene, Verwaltungsprivatrecht, Kirchen.

Wer ist an die Grundrechte gebunden? Art. 1 III GG in der Praxis

Beliehene, Stadtwerke-GmbH, Kirchen, Verwaltungsprivatrecht: Wer nach Art. 1 III GG an die Grundrechte gebunden ist, mit Beispielen für die Klausur.
15. August 2026
Menschenwürde Art. 1 I GG, Objektformel & Existenzminimum. Schlagworte: Unantastbar, Objektformel, Existenzminimum.

Menschenwürde, Art. 1 I GG: Objektformel und Existenzminimum

Objektformel, Fallgruppen, Abwägungsfestigkeit und das Existenzminimum: Art. 1 I GG vollständig erklärt, mit Übungsfall für die Klausur.
14. August 2026
Freiheit der Person, Art. 2 II 2 und Art. 104 GG. Schlagworte: Entziehung, Beschränkung, Richtervorbehalt.

Freiheit der Person: Art. 2 II 2 GG und der Richtervorbehalt

Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung? Art. 2 II 2 GG mit Art. 104 GG, Richtervorbehalt und den Anforderungen an Gewahrsam und Haft.
13. August 2026
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Fallgruppen & Sphärentheorie. Schlagworte: Intimsphäre, Privatsphäre, Sozialsphäre.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fallgruppen und Sphärentheorie

Das APR aus Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG: alle Fallgruppen, die Sphärentheorie und der Prüfungsaufbau für die Klausur, mit Beispielen.
12. August 2026
Die Blitz-Demo am Bauzaun, Art. 8 GG mit Lösung. Schlagworte: Spontanversammlung, Eilversammlung, Auflösung.

Musterfall: Die Blitz-Demo am Bauzaun, Art. 8 GG in der Klausur

Kompletter Übungsfall zu Art. 8 GG mit Lösung: Spontanversammlung, Anmeldepflicht, verfassungskonforme Auslegung und zweistufige Prüfung.
11. August 2026
Juristische Personen, Grundrechtsfähigkeit, Art. 19 III GG. Schlagworte: Inländisch, Wesensmäßig, Konfusionsargument.

Art. 19 III GG: Wann sind juristische Personen grundrechtsfähig?

Wann kann sich eine GmbH auf Grundrechte berufen? Art. 19 III GG mit allen vier Prüfpunkten, EU-Bezug und Beispielen für die Klausur.