Öffentliches Recht

Öffentliches Recht spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung der Beziehungen zwischen Staat und Bürgern. So schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geordnetes Zusammenleben. Es umfasst wesentliche Bereiche wie das Verfassungsrecht, das die Grundrechte sicherstellt und die Staatsorganisation regelt, sowie das Verwaltungsrecht, das die Verwaltungsverfahren und den Umgang des Staates mit seinen Bürgern definiert.

Ein zentrales Ziel des Öffentlichen Rechts ist die Sicherstellung von Rechtssicherheit, indem es klare Regeln und Vorschriften etabliert, die sowohl den Bürgern als auch staatlichen Institutionen Orientierung bieten. Diese rechtlichen Regelungen garantieren, dass staatliches Handeln vorhersehbar und transparent bleibt, wodurch das Vertrauen in die staatlichen Strukturen gestärkt wird.

Darüber hinaus schützt das Öffentliche Recht die Grundrechte der Bürger und sorgt dafür, dass staatliche Eingriffe in persönliche Freiheiten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Indem es die Balance zwischen staatlicher Macht und individuellen Rechten wahrt, bildet das Öffentliche Recht das Fundament einer funktionierenden Demokratie und eines rechtssicheren Staates. Es ist ein unverzichtbares Instrument zur Wahrung der gesellschaftlichen Ordnung und zur Förderung eines gerechten und stabilen Miteinanders.

6. September 2026
Telekommunikationsgeheimnis, Art. 10 GG. Schlagworte: Abhöreschutz, Metadaten, Quellen-TKÜ.

Telekommunikationsgeheimnis Art. 10 GG: Überwachung und Abhörgrenzen

Das Fernmeldegeheimnis: Schutz vor Abhör, Überwachungsgrenzen, V-Mann-Einsatz und Quellen-TKÜ. Mit Schema für Klausurfälle.
5. September 2026
Ehe und Familie, Art. 6 GG, vier Funktionen. Schlagworte: Eheschutz, Kindeswohl, Elternrecht.

Ehe und Familie Art. 6 GG: vier Funktionen einer Norm

Eheschutz, Kindeswohl, elterliche Sorge, nichteheliche Lebensgemeinschaften: Art. 6 GG prüft man in vier Dimensionen. Schema für die Klausur mit Aktualisierungen.
4. September 2026
Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 III GG. Schlagworte: Forschung, Lehre, Methode.

Wissenschaftsfreiheit Art. 5 III GG: was darf die Forschung

Wissenschaftsfreiheit schützt Forschung und Lehre, aber nicht grenzenlos. Mit Klausuranforderungen zu Eingriff, Rechtfertigung und dem Streit über Forschungsergebnisse.
3. September 2026
Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Streik. Schlagworte: Tarifvertrag, Arbeitskampf, Öffentlicher Dienst.

Koalitionsfreiheit Art. 9 III GG: Tarifautonomie und Arbeitskampf

Koalitionsfreiheit: das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zu organisieren, Tarifverträge zu verhandeln und zu streiken. Mit Grundriss für die Klausur.
2. September 2026
Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I GG. Schlagworte: Satzung, Zwangsmitgliedschaft, Innensatzung.

Vereinigungsfreiheit Art. 9 I GG: Zwangsmitgliedschaft und Innensatzung

Vereinigungsfreiheit: das Recht, Vereine zu gründen und beizutreten. Mit Innensatzung, Ausschluss, Zwangsmitgliedschaft und der Grenze zwischen Schutzbereich und Eingriff.
1. September 2026
Pressefreiheit und Information, Art. 5 I S. 1 und 2. Schlagworte: Pressefreiheit, Nachrichtenfreiheit, Informationsbeschaffung.

Pressefreiheit und Informationsfreiheit: Art. 5 I S. 1 und 2 GG

Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Informationsbeschaffung: Die beiden Säulen von Art. 5 I S. 1 und 2 GG mit Klausuranforderungen und Abgrenzung von Meinungsfreiheit.
31. August 2026
Rundfunkfreiheit, Art. 5 III GG, dienende Freiheit. Schlagworte: Tarifautonomie, Beitragsfinanzierung, Öffentlich-rechtlich.

Rundfunkfreiheit Art. 5 III GG: dienende Freiheit und Rundfunkbeitrag

Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Beitragsfinanzierung und Zensurverbot. Das Schema für die Prüfung in der Klausur.
30. August 2026
Kopftuch im Staatsdienst, Drei Entscheidungen. Schlagworte: Kopftuch I, Kopftuch II, Rechtsreferendarin.

Kopftuch im Staatsdienst: die drei Entscheidungen

Kopftuch I, II und Rechtsreferendarin: Wie das Bundesverfassungsgericht die Grenzen zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität zieht. Mit Abwägungsregeln für die Klausur.
29. August 2026
Religionsfreiheit, Art. 4 GG in der Klausur. Schlagworte: Selbstverständnis, Plausibilität, Konkordanz.

Religionsfreiheit Art. 4 GG: vorbehaltlos und trotzdem begrenzt

Forum internum und externum, negative Glaubensfreiheit, verfassungsimmanente Schranken: Art. 4 GG vollständig geprüft, mit Selbstverständnis und Plausibilität.