Du bereitest dich auf eine Klausur im Staatsrecht vor? Dann führt am Verfassungsbeschwerde Prüfungsschema kein Weg vorbei. Dieser Beitrag erklärt dir den Aufbau Schritt für Schritt.
Außerdem zeigt er, wogegen sich die Verfassungsbeschwerde richtet. So behältst du in der Prüfung jederzeit den Überblick.
Was ist die Verfassungsbeschwerde?
Die Verfassungsbeschwerde schützt deine Grundrechte. Du kannst sie nutzen, wenn der Staat diese Rechte verletzt.
Die rechtliche Basis bilden Art. 93 I Nr. 4a GG sowie §§ 13 Nr. 8a, 90–95 BVerfGG. GG steht dabei für Grundgesetz. BVerfGG meint das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.
Wogegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde?
Angreifbar ist jede Maßnahme der öffentlichen Gewalt. Damit ist jedes staatliche Handeln gemeint. Man ordnet es den drei Staatsgewalten zu.
- Rechtsprechung: Meist greifst du das letzte Urteil der Fachgerichte an. Das nennt man Urteils-VB.
- Gesetzgebung: Hier geht es um Gesetze von Bund und Ländern.
- Verwaltung: Dazu zählen vor allem Rechtsverordnungen und Satzungen.
Bei sonstigen Verwaltungsakten ist die Beschwerde jedoch meist nicht direkt zulässig. Der Grund steht in § 90 II S. 1 BVerfGG. Zuerst musst du den normalen Rechtsweg gehen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: die justizfreien Hoheitsakte. Ein Beispiel sind gerichtliche Anordnungen nach § 176 GVG. Diese Ausnahme folgt aus einem Umkehrschluss zu § 181 GVG.
Urteils-VB und Rechtssatz-VB
Beide Formen unterscheiden sich deutlich. Bei der Urteils-VB greifst du ein Gerichtsurteil an. Das Gericht prüft dann nur spezifisches Verfassungsrecht. Es kontrolliert also nicht jeden einfachen Rechtsfehler.
Die Rechtssatz-VB richtet sich dagegen gegen Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen. Hier liegen die Besonderheiten vor allem in der Zulässigkeit.
Das Verfassungsbeschwerde Prüfungsschema im Überblick
Das Verfassungsbeschwerde Prüfungsschema besteht aus zwei großen Teilen. Zuerst prüfst du die Zulässigkeit. Danach folgt die Begründetheit.
A) Die Zulässigkeit
In der Zulässigkeit klärst du nacheinander sechs Fragen:
- Zuständigkeit: Ist das Bundesverfassungsgericht zuständig? (§ 90 I BVerfGG)
- Beschwerdegegenstand: Liegt eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt vor? Typisch sind letztinstanzliche Urteile oder selbstvollziehende Gesetze.
- Beschwerdebefugnis: Ist eine Grundrechtsverletzung möglich? Und bist du selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen?
- Beteiligtenfähigkeit: Kannst du Träger von Grundrechten sein? Das gilt für jedermann.
- Beschwerdefrist: Ist die Frist nach § 93 BVerfGG gewahrt?
- Rechtswegerschöpfung: Hast du zuerst alle Fachgerichte durchlaufen? (§ 90 II BVerfGG, teils analog)
Der Punkt „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ ist besonders wichtig. Selbst heißt: Es geht um deine eigenen Rechte. Gegenwärtig heißt: Die Belastung besteht schon jetzt. Unmittelbar heißt: Sie tritt direkt ein, ohne weiteren Zwischenschritt.
B) Die Begründetheit
Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der Staat das Grundgesetz verletzt. Das betrifft vor allem die Grundrechte. Die Rechtsgrundlage liefert § 95 I BVerfGG.
Worauf du beim Lernen achten solltest
Achte besonders auf die Subsidiarität. Die Verfassungsbeschwerde ist immer nur das letzte Mittel. Deshalb solltest du den Rechtsweg in der Prüfung sauber abarbeiten.
Präge dir außerdem die drei Stichworte selbst, gegenwärtig und unmittelbar fest ein. Sie tauchen in vielen Klausuren auf. So vermeidest du typische Fehler.
Fazit
Das Verfassungsbeschwerde Prüfungsschema folgt einer klaren Logik. Zuerst kommt die Zulässigkeit mit sechs Prüfungspunkten. Danach prüfst du die Begründetheit nach § 95 I BVerfGG.
Wenn du diesen Aufbau verinnerlichst, gehst du sicherer in die Klausur. Lerne das Schema deshalb am besten anhand kleiner Fälle.