Die Tatbestandsmäßigkeit ist ein zentraler Begriff im deutschen Strafrecht, der das Fundament jedes strafrechtlichen Falls bildet. Ein Verhalten ist nur dann strafbar, wenn es den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, also tatbestandsmäßig ist. In diesem Blogbeitrag wollen wir die Bedeutung dieses Begriffs genauer betrachten und die wesentlichen Elemente der Tatbestandsmäßigkeit erläutern.
Tatbestandsmäßigkeit bedeutet, dass das Verhalten einer Person den Voraussetzungen eines Straftatbestandes, wie er im Strafgesetzbuch beschrieben ist, entspricht. Diese Anforderungen sind in objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale unterteilt, die beide erfüllt sein müssen, damit eine Straftat vorliegt.
Der objektive Tatbestand beschreibt die äußeren Merkmale eines strafbaren Verhaltens. Hierbei spielen insbesondere die folgenden Aspekte eine Rolle:
Tatbestandsmerkmale: Diese sind die spezifischen Handlungen oder Unterlassungen, die im Gesetz beschrieben sind. Zum Beispiel verlangt der Tatbestand des Diebstahls, dass jemand eine fremde bewegliche Sache wegnimmt.
Kausalität: Dieser Begriff beschreibt den Zusammenhang zwischen einer Handlung und einem eingetretenen Erfolg. Eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Ein Beispiel: Wenn jemand eine Flasche wirft und dadurch ein Fenster zerbricht, besteht Kausalität zwischen dem Werfen der Flasche und dem Zerbrechen des Fensters.
Objektive Zurechnung: Diese prüft, ob der Erfolg dem Täter objektiv zugerechnet werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Täter durch sein Verhalten ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen hat, das sich im Erfolg realisiert hat.
Neben den objektiven Merkmalen muss auch der subjektive Tatbestand erfüllt sein, der die innere Einstellung des Täters beschreibt:
Vorsatz: Der Täter muss bei Begehung der Tat mit Vorsatz gehandelt haben, also wissentlich und willentlich. Es gibt verschiedene Vorsatzformen, wie Absicht (dolus directus 1. Grades) oder bedingter Vorsatz (dolus eventualis), bei dem der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt.
Besondere subjektive Merkmale: Bei manchen Straftaten sind spezielle innere Einstellungen erforderlich, wie die Bereicherungsabsicht beim Betrug.
Um die Tatbestandsmäßigkeit besser zu verstehen, betrachten wir zwei Beispiele:
Beispiel 1: Diebstahl: Ein Jugendlicher nimmt im Supermarkt eine Tafel Schokolade, ohne zu bezahlen. Objektiv hat er die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls erfüllt, da er eine fremde bewegliche Sache (die Schokolade) weggenommen hat. Subjektiv handelte er mit Vorsatz, da er wusste, dass er sie ohne Bezahlung an sich nimmt.
Beispiel 2: Körperverletzung: Eine Person schlägt einem anderen ins Gesicht. Objektiv liegt eine körperliche Misshandlung vor, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Subjektiv handelte der Täter mit zumindest bedingtem Vorsatz, da er die Verletzung des Opfers in Kauf nahm.
Die Tatbestandsmäßigkeit ist ein unverzichtbares Element im Strafrecht, da sie die Grundlage für die Beurteilung einer strafbaren Handlung darstellt. Nur wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben sein. Dieses Konzept hilft, die Rechtsprechung systematisch und gerecht zu gestalten und ist für jeden, der sich mit dem Strafrecht auseinandersetzt, von grundlegender Bedeutung.
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