In der Welt des deutschen Zivilrechts spielt die Genehmigung eine entscheidende Rolle. Sie fungiert als nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das zunächst aufgrund fehlender vorheriger Einwilligung unwirksam ist. Dieser Blogbeitrag erklärt die Bedeutung der Genehmigung, den Prozess ihrer Erteilung oder Verweigerung und die rechtlichen Auswirkungen auf die Gültigkeit von Verträgen.
Genehmigung bezeichnet die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das ohne diese Zustimmung schwebend unwirksam ist. Ein solches Geschäft erlangt erst durch die Genehmigung rückwirkend Rechtswirksamkeit. Die Genehmigung ist insbesondere dann relevant, wenn es um Geschäfte mit beschränkt geschäftsfähigen Personen wie Minderjährigen oder um Handlungen von Vertretern ohne ausreichende Vollmacht geht.
Der Prozess der Genehmigung besteht aus mehreren Schritten:
Angebot zur Genehmigung: Das schwebend unwirksame Geschäft wird dem Berechtigten zur Genehmigung vorgelegt.
Entscheidung zur Genehmigung: Der Berechtigte entscheidet, ob er die Genehmigung erteilt oder verweigert.
Rechtliche Folgen: Wird die Genehmigung erteilt, wird das Geschäft rückwirkend wirksam. Bei Verweigerung bleibt das Geschäft unwirksam.
Die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung hat bedeutende rechtliche Folgen:
Erteilung der Genehmigung: Das Geschäft wird rückwirkend gültig, als ob die Einwilligung von Anfang an vorgelegen hätte.
Verweigerung der Genehmigung: Das Geschäft bleibt unwirksam, und keine der Parteien kann Ansprüche daraus ableiten.
Genehmigung erlaubt es, Situationen zu korrigieren, in denen ein Geschäft zunächst ohne die erforderliche Zustimmung zustande kam.
Verträge mit Minderjährigen: Ein 17-jähriger schließt einen Kaufvertrag ab, ohne die Eltern zu benachrichtigen. Der Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam. Die Eltern können entscheiden, den Vertrag zu genehmigen oder zu verweigern (§ 108 BGB).
Unbefugte Handlungen von Vertretern: Ein Vertreter schließt ohne ausreichende Vollmacht einen Vertrag ab. Der Vertretene kann diesen nachträglich genehmigen, um die Wirksamkeit des Vertrags sicherzustellen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Genehmigung und ihre rechtlichen Konsequenzen insbesondere in den §§ 108 und 177 ff. geregelt. Diese Paragraphen bieten den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit schwebend unwirksamen Geschäften und deren nachträgliche Genehmigung.
Berechtigter: Muss sorgfältig prüfen, ob die Genehmigung erteilt wird, da dies die Gültigkeit des Geschäfts nachträglich bestätigt.
Andere Vertragspartei: Sollte sich bewusst sein, dass das Geschäft ohne Genehmigung keine rechtlichen Ansprüche begründet und entsprechend handeln.
Die Genehmigung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Zivilrechts, der es ermöglicht, nachträglich die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften herzustellen. Sie bietet Flexibilität und Rechtssicherheit, insbesondere in Fällen, in denen eine vorherige Einwilligung nicht erteilt wurde. Ein fundiertes Verständnis der Genehmigung ist entscheidend für alle, die sich mit rechtlichen Transaktionen befassen.
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